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Ich bin
Unselbständig erwerbstätig
Als "unselbständig erwerbstätig" gelten Sie, wenn Sie eine Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis ausüben und von Ihrem Arbeitgeber Lohn/Gehalt beziehen.
Selbstständig erwerbstätig
Als "selbstständig erwerbstätig" gelten Sie, wenn Sie unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten und in unabhängiger Stellung das wirtschaftliche Risiko Ihrer Tätigkeit selbst tragen.
Bitte geben Sie "Sonstiges" an, wenn keine der anderen Kategorien auf Sie zutrifft.